Der
Wärme- und Schallschutz unserer Objekte wird gemäß der
Energieeinsparverordnung (EnEV) in der Neufassung vom 01.05.2014,
sowie nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bzw.
gemäß der geltenden Schallschutzverordnung ausgeführt.
Für jedes Massivhaus wird ein Energiebedarfsausweis
erstellt.
Hinweis zum Transmissionswärmeverlust HT ':
Transmissionswärmeverlust heißt die durch Wärmedurchgang verlorene
Energie eines Hauses. Bei allen Verblend- und Putzbauten wird die
Unterschreitung des Transmissionswärmeverlustes von 15 % unter
der jetzt gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) garantiert!
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