Übergabe
/ Abnahme
Das Haus
wird besenrein übergeben. Eine gegebenenfalls erforderliche
Endreinigung obliegt dem Bauherrn. Die Abnahme erfolgt nach § 12
VOB/B.
Nach Abnahme und Ausgleich der Schlussrate werden der Energiepass,
sowie die Bestätigung Effizienzhaus-Nachweis für die KfW-Bank
übergeben.
Eine
Endabnahme durch den TÜV / DEKRA ist gegen Kostenübernahme
durch den Auftraggeber möglich.
Sonstiges
Die in
dieser Baubeschreibung genannten Preise verstehen sich inkl.
Mehrwertsteuer und beinhalten die fix und fertige Erstellung (Lohn
und Material)
gem. Vertrag. Diese Baubeschreibung ist Grundlage der von uns
angebotenen
Massivhäuser.
Für
Vergütungsbeträge gelten als Grundlage die Rohbaumaße der Planung
bzw. Zeichnung. Bei Abweichungen zwischen Bauplänen und der
Baubeschreibung ist die Baubeschreibung, bei Abweichungen in den
Maßangaben sind die Bauzeichnungen maßgebend. In mittelbarem oder
unmittelbarem Zusammenhang mit Eigenleistungen stehende Mängel
unterliegen nicht der Gewährleistung. Dies gilt auch für Folgeschäden
an Leistungen des AN, die durch mangelhafte Eigenleistung auftreten
können.
Sollen einzelne Leistungen aus den vorgenannten Programmen
in Eigenleistung erledigt werden, so ist immer das ganze Gewerk in
Eigenleistung zu erbringen.
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