Diese Baubeschreibung wird Vertragsbestandteil und gilt als
Leistungsgrundlage für alle Massivhäuser bzw. für
eingereichte Planungen. Alle Massivhäuser werden nach den
jeweils gültigen DIN-Normen und den anerkannten Regeln der Baukunst
in konventioneller und handwerksgerechter massiver Bauweise (Stein
auf Stein) errichtet.
Es
kommen jedoch nur die Gewerke zur Ausführung, die zur Erstellung des
jeweiligen Bauvorhabens gemäß Vertrag vereinbart sind. Änderungen
und Abweichungen von dieser Bau- und Leistungsbeschreibung sind
durch behördliche Auflagen, gesetzliche Neuregelungen, Änderung der
Rechtsprechung aus technischen und statischen Gründen, durch den
Austausch von qualitativ gleich- oder höherwertigen Baumaterialien
dem Auftragnehmer vorbehalten. Der Einkauf der Materialien erfolgt
bei den Vertragslieferanten.
Alle Wohnhäuser erfüllen mindestens die Anforderungen bzw.
Förderbedingungen für ein KfW Effizienzhaus 55 (Stand Mai 2014)
und zeichnen sich durch den Einsatz moderner Heiztechnik, wie
Erdwärmeheizung in Kombination mit einer
Niedertemperatur-Fußbodenheizung, einer Tiefenbohrung mit Einbau von
Erdsonden, sowie einer überdurchschnittlich gut gedämmten,
zukunftsweisenden Gebäudehülle aus.
Die
Schmutzwasserleitungen innerhalb des Hauses werden in den
erforderlichen Querschnitten verlegt. Alle Entwässerungsleitungen
werden auf dem kürzesten Weg aus dem Gebäude geführt und zwar
unterhalb der Kellerdecke bzw. der Sohlplatte bis ca. 0,50 m aus dem
Gebäude. Die Herstellung der außerhalb des Gebäudes liegenden
Entwässerungsleitungen und Revisionsschächte, sowie deren Anschluss
an die Kanalisation, einschließlich der ggf. erforderlichen
Druckprobe, obliegen dem Auftraggeber und sind nicht im
Leistungsumfang enthalten. Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Bei der
Planung der Möbelstellung usw. ist zu beachten, dass sämtliche Maße
der Zeichnungen und Skizzen in der Regel Rohbaumaße sind. Endgültige
Einbaumaße, beispielsweise für Einbauküchen und Einbauschränke, sind
erst nach Fertigstellung der Innenputz- und Estricharbeiten an der
Baustelle zu nehmen.
Möglichst zum Zeitpunkt der Planung, spätestens jedoch vor Beginn
der Elektro-, Heizung- und Sanitärarbeiten sollte vom Auftraggeber
ein verbindlicher Küchenplan vorgelegt und der geplante Standort der
Waschmaschine und ggf. des Wäschetrockners bekannt gegeben werden. |