Bei
Nichtunterkellerung wird der Mutterboden im Bereich des Baukörpers
in
ca. 30 cm Stärke abgetragen und zur bauseitigen Wiederverwendung
seitlich
gelagert.
Die Baugrube wird mit ca. 30 cm Füllmaterial ausgefüllt und
verdichtet.
Die erforderlichen Fundament- und Rohrgräben werden ausgehoben.
Auftragnehmerseits sind die Boden und Wasserverhältnisse nicht
überprüft.
Das Bodenrisiko trägt allein der Auftraggeber. Für Angebot und
Bauausführung
werden normale Bodenverhältnisse, d.h. mind. 200 kN pro m2
Tragfähigkeit,
sowie ebenes (bis 2% Neigung), natürlich gewachsenes Gelände
vorausgesetzt.
Bei Schicht- oder Grundwassergefahr, einer minderen Bodenpressung,
bei
nicht tragfähigem oder schwerem, felsigen Boden (Bodenklasse 1,2,6
und 7,
nach DIN 18300), sowie hanglagigem Geländeverlauf, können
zusätzliche
Kosten entstehen. Die Abschätzung dieser Kosten kann erst nach
Vorliegen eines
Baugrundgutachtens vorgenommen werden. Bei der Beauftragung sind wir
Ihnen
gern behilflich. Ggf. notwendige Sondermaßnahmen sind zusätzlich zu
vereinbaren
und abzurechnen. Bodenaustauscharbeiten bei nicht tragfähigem
Untergrund
werden gesondert angeboten und berechnet. Bauliche Aufwendungen
gegen
übermäßige Bodenfeuchtigkeit oder gegen Grundwasser, sowie Maßnahmen
gegen Grund- und Oberflächenwasser, Wassereinbrüche, wie auch
Grundwasserabsenkung und Verlegung einer Drainage, gehören
nicht zu den
Standardleistungen. Eine evtl. erforderliche Wasserhaltung während
der
Bauzeit ist nicht vereinbart und liegt im Verantwortungsbereich des
Auftraggebers.
Eine Zu- oder Abfuhr von Erdreich ist nicht
vereinbart. Auch bei sorgfältiger
Verdichtung des Unterbodens sind bei Garagen, Terrassen und
Hauseingängen
im Bereich
von Auffüllungen, Setzungen nicht zu vermeiden. Deshalb kann in
dieser Hinsicht keine Gewähr übernommen werden.
Hinweis:
Um Unsicherheiten über die Beschaffenheit des Baugrundes auszu-
schließen, wird dem Bauherrn die Einholung eines Bodengutachtens
empfohlen.
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