Als
unabhängige Qualitätskontrolle werden alle Massivhäuser
auf Wind- und Luftdichtigkeit der Gebäudehülle überprüft und
zertifiziert.
Hinweise:
- Bei allen Massivhäusern werden die gesetzlichen
Vorgaben und Bestimmungen garantiert unterschritten.
- Sollte aufgrund nicht fertiggestellter Gewerke der Eigenleistungen
eine
Luftdichtigkeitsprüfung nicht möglich sein, so obliegt der
Luftdichtigkeitsnachweis
dann dem Bauherrn. Evtl. erforderliche Ausbesserungsarbeiten bei den
Eigenleistungen nach erfolgter Luftdichtigkeitsprüfung sind vom
Bauherrn
vorzunehmen, sowie eine erneute Luftdichtigkeitsprüfung.
- Da aufgrund der neuen EnEV die Gebäudehülle luftdicht erstellt
wird, empfehlen
wir den Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung durch eine
Lüftungsanlage.
Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten in
diesem Bereich.
Sollten Sie keine Anlage wünschen, machen wir Sie darauf aufmerksam,
dass
regelmäßig gelüftet werden muss, damit die auftretende Feuchtigkeit
(Baufeuchte,
Kondenswasser, etc.) aus der luftdichten Gebäudehülle entweichen
kann.
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