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Indviduelle Massivhäuser schlüsselfertig zum Festpreis.
Baubeschreibung Einfamilienhaus - Allgemeine Vorbemerkungen - Hausbau, Massivhaus, Fertighaus, Effizienzhaus




Baubeschreibung / Bauleistungsbeschreibung
Einfamilienhaus Massivhaus, Architektenhaus
in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen NRW




Bautelleneinrichtung, Baustrom, Bauwasser, WC - Baubeschreibung, Bauleistungsbeschreibung



 

Baustelleneinrichtung
Baustrom, Bauwasser,
Bautoilette

 

Die Einrichtung der Baustelle ist Sache des

Auftragnehmers, gemäß folgender Festlegungen:

 

• Baustrom und Bauwasser im Hauspreis enthalten:

Die Kosten für die Bereitstellung und den Verbrauch eines Baustromanschlusses

mit 32 A (Ampère)/380 V und 16 A/230 V sowie Bauwasser sind im Hauspreis
enthalten. Die einmaligen Anschlusskosten durch das örtliche Versorgungs-
unternehmen, sowie ein evtl. vorgezogener Hausanschluss sind nicht im
Festpreis enthalten.
 

Hinweis: Nach dem Einbau der Hausanschlüsse / nach Estrichverlegung

werden die Verbrauchskosten zwischen den Bauherren und dem örtlichen

Versorger direkt abgerechnet (Kosten für das Aufheizen / Aufheizprotokoll sowie die

Inbetriebnahme der Heizungsanlage);
Hinweis zum Bauwasser: Die Bauherrn besorgen das Standrohr für die

Wasserversorgung bei dem örtlichen Wasserversorger (die Verbrauchskosten

werden durch den Massivhaus -Partner beglichen; die Sicherheitskaution ist durch

die Bauherren auszulegen)

 

• Der Auftragnehmer stellt den ggf. notwendigen Bauzaun und die

Baustellentoilette.

 

• Bauschutt, der im Rahmen der Bauarbeiten anfällt und Baustoffreste werden
durch den Auftragnehmer entsorgt. Verpackungsmaterialien (Folien, Pappe,
Paletten usw.) von Baustoffen, die im Rahmen der Bauarbeiten auf dem
Baugrundstück angefahren werden, werden von den jeweiligen
Handwerksbetrieben fachgerecht entsorgt.

 

• Der Baugrund wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber bebauungsfähig,
frei befahrbar und frei von Altlasten übergeben.

 

• Der Auftraggeber stellt ausreichende Flächen für Zufahrten, sowie Arbeits- und

Lagermöglichkeiten bereit. Werden hierzu öffentliche Flächen benötigt, so ist

sicherzustellen, dass die Nutzungsgenehmigungen vor Baubeginn vorliegen.

 

• Alle zur Absteckung des Gebäudes notwendigen Grenzsteine müssen

vermessen und sichtbar sein.

 

• Das Schnurgerüst wird erstellt.

 

   

 

Weitere Informationen unter < Kurze Baubeschreibung > und < Baubeschreibung Einfamilienhaus > und < Baubeschreibung Keller und Garage> und < Baubeschreibung Bemusterung >
 
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