Die
kompletten Bauantragsunterlagen für den Bauantrag oder die
Bauanzeige
mit allen erforderlichen Zeichnungen, Berechnungen,
Entwässerungsantrag,
Schlitzplanung, sowie die statischen Berechnungen, werden dem
Auftraggeber
zur Verfügung gestellt und sind mit dem Hauspreis abgegolten. Die
statischen
Berechnungen, die Bewehrungs- und Schalpläne werden im Maßstab 1:50,
die
Ausführungsplanung im Maßstab 1:100 erstellt.
Die
zur Erstellung des Bauantrags oder der Bauanzeige und zur
Baudurchführung
notwendigen Vermesserleistungen (Bauantragslageplan,
Absteckungsarbeiten)
sind im Leistungsumfang des AN nicht enthalten.
Andere Bearbeitungs- und Prüfgebühren der Baubehörden (einschl.
Prüfstatiker,
wenn erforderlich), des Bezirksschornsteinfegermeisters, sonstiger
erforderlicher
Fach- und Sicherheitsbehörden oder Ingenieure, sowie die
katasteramtliche
Gebäudeendeinmessung, sind nicht im Hauspreis
enthalten.
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